Rechts­anwältinnen Könings & Fölster

Kosten

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Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist grundsätzlich kostenpflichtig.

Wir informieren Sie zu Beginn der Beratung über die zu erwartenden Kosten und klären mit Ihnen die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe bzw. Abrechnungen über Rechtsschutzversicherungen.

Die Rechtsanwaltsgebühren sind in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Eine Übersicht hierzu nebst weiteren Informationen ist auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRK) zu finden.

Es besteht die Möglichkeit der Abrechnung über die gesetzlichen Gebühren oder aber die Möglichkeit der Vereinbarung eines Honorarvertrages mit einer Stunden- oder Pauschalvergütung.