Rechts­anwältinnen Könings & Fölster

Onlinescheidung

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Vielen Dank, dass Sie sich für unseren Online-Scheidungsservice interessieren.

Vorweg: Eine Online- Scheidung ist nur für einvernehmliche Scheidungen geeignet.

Sie erleichtert und beschleunigt die Einleitung des Scheidungsverfahrens beim zuständigen Familiengericht ohne die Vereinbarung eines persönlichen Termins zur Erstberatung in unserer Kanzlei. Auf die Dauer des Verfahrens können wir Anwälte kaum Einfluss nehmen.
Eine Verkürzung des Scheidungsverfahrens kann durch einvernehmliche Regelung von Scheidungsfolgesachen erreicht werden.

Wenn außer dem von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich (regelmäßiger Ausgleich der Rentenanwartschaften bei einer Ehezeit über drei Jahren) weitere Folgesachen zur Vermögensauseinandersetzung bzw. zu Unterhaltszahlungen zu klären sind, raten wir dringend zur Rechtsberatung damit keine Rechtsverluste eintreten und im Zuge der Ehescheidung bestandssichere Regelungen zu Ihren Trennungs- und Scheidungsfolgen geschaffen werden können.
Im Übrigen kann auch der Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu finanziellen und Rechtsverlusten führen.

Entscheiden Sie selbst, ob Sie das Onlineformular vorab unverbindlich nutzen oder sich zunächst über eine Erstberatung einen Eindruck über meine Arbeitsweise verschaffen wollen.

Ich biete Ihnen eine kostengünstige persönliche Erstberatung für 100 EUR über eine Videokonferenz an, über die wir unkompliziert persönlich kommunizieren können. Als Kosten des Scheidungsverfahrens fallen die gesetzlichen Mindestkosten an, die auf dem vom Familiengericht festzulegenden Streitwert beruhen.

Bitte beachten Sie, auch wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, dürfen wir gegenüber dem Familiengericht nur eine Seite als Antragsteller/in vertreten.

Sollten Sie neben der Ehescheidung eine außergerichtliche Vertretung hinsichtlich Vermögensauseinandersetzung, Unterhaltsansprüchen oder Sorge,- und Umgangsstreitigkeiten wünschen, biete ich Ihnen die Möglichkeit einer umfassenden Begleitung und Vertretung auf Honorarbasis an. Der Stundensatz liegt hier je nach Aufwand bei 150 EUR - 250 EUR (z.B. bei Mandaten mit Auslandsbezug) zuzügl. Mwst. und Auslagen.

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Ihre Rechtsanwältin

Evelyn Könings


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